Eigentumsvorbehalt

Die gekauften und gelieferten Waren bleiben mein Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus diesem Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwerbe ich Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.